Factoring

FACTORING

Zielgruppe:

  • Unternehmen aller Branchen mit Liquiditätsbedarf

Kurzbeschreibung/Grundaussage:

  • Verkauf von Buchforderungen gegen eine Prämie
  • Neben der Finanzierungsfunktion (sofortige Gutschrift eines Teils des Rechnungsbetrages) sind auch die Sicherungsfunktion (Übernahme des Delkredererisikos) und Dienstleistungsfunktionen (Übernahme des Forderungswesens) üblich.

Relevanz:

  • Liquiditätsfördernd durch teilweise Gutschrift des Rechnungsbetrages
Das Factoring ist ein probates Instrument zur schnelleren Realisierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eigentlich handelt es sich beim Factoring nicht um eine Kreditvergabe, sondern um den realen Verkauf der Forderungen an ein zumeist spezialisiertes Finanzierungs- oder Kreditinstitut, den so genannten Factor. Unter Factoring versteht man also
  1. den vertraglich festgelegten, laufenden Ankauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit)
  2. durch einen Factor.
  3. In seltenen Fällen besteht auch die Möglichkeit, kurzfristige Forderungen einzeln zu verkaufen. 
Die Abtretung der Forderungen kann wie bei einer Zession still oder offen erfolgen: Beim offenen (notifizierten) Factoring enthalten die Rechnungen des Vertragspartners den Hinweis, dass die Forderungen im Rahmen eines Factoring-Vertrages abgetreten werden und folglich unmittelbar an das Factoring-Institut zu zahlen ist.

Beim stillen (nicht-notifizierten) Factoring zahlen die Kunden weiter an ihren Lieferanten, da ihnen ja die Factoring-Beziehung nicht bekannt ist. Das Unternehmen leitet die eingegangene Zahlung an den Factor weiter.
  1. Factoringvertrag zwischen Unternehmen und Factor inkl. Kreditwürdigkeitsprüfung des Unternehmens durch den Factor
  2. Kaufvertrag zwischen Unternehmen und Abnehmer
  3. Lieferung an den Abnehmer (Debitor) mit Abtretungserklärung und Forderung vom Factor an den Debitor inkl. der Kreditwürdigkeitsprüfung des Debitors durch den Factor
  4. Bevorschussung (Kaufpreisanzahlung) an den Lieferanten – ca. 80–90 %
  5. Laufende Kreditüberwachung durch den Factor inkl. Debitorenbuchhaltung/Mahnwesen/Inkasso durch den Factor
  6. Zahlung des Debitors bei Fälligkeit
  7. Weiterleitung des restlichen Kaufpreises (10–20 %) an den Lieferanten durch den Factor

Aus Sicht des Factoring-Nehmers kann das Factoring folgende Funktionen übernehmen:
  1. Finanzierungsfunktion: durch den Ankauf und die Kreditierung der Forderung.
  2. Kreditsicherungsfunktion: durch die Übernahme des Delkredererisikos.
  3. Dienstleistungsfunktion: durch die Verwaltung des Forderungsbestandes:
    1. Debitorenbuchhaltung,
    2. Fakturierung,
    3. Forderungseinzug inklusive Mahnwesen,
    4. Erstellung von Umsatz- und Betriebsstatistiken,
    5. auch Ausarbeitung von Umsatzsteuer- und Vertreterprovisionsabrechnungen.

FORFAITIERUNG

Zielgruppe:

  • Unternehmen aller Branchen mit einzelnen großen Auslandsumsätzen

Kurzbeschreibung/Grundaussage:

  • Übernahme von einzelnen kurz-, mittel- und langfristig handelbaren,
  • zumeist bankbesicherten Wechsel- und Buchforderungen
  • Mindestumsatzgrenze für die Einzelforderung
  • Übernahme aller politischen und wirtschaftlichen Risiken

Relevanz:

  • Liquiditätsfördernd durch teilweise Gutschrift des Rechnungsbetrages
Neben dem Factoring steht zur schnelleren Realisierung von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen auch das Instrument der Forfaitierung zur Verfügung. Unter Forfaitierung versteht man im Allgemeinen
  • den regresslosen Verkauf
  • einzelner mittel- bis langfristiger (6 Monate bis 5 Jahre) Exportforderungen. 

LIEFERANTENKREDIT

Zielgruppe:

  • Unternehmen aller Branchen

Kurzbeschreibung/Grundaussage:

  • Sehr häufige und gebräuchliche Kreditform von einem Unternehmen an ein anderes
  • Unkomplizierte Abwicklung, wenig Formalitäten
  • Seit dem Jahr 2000 ist in Österreich eine deutliche Zunahme von Lieferantenverbindlichkeiten zu verzeichnen. Zunehmend werden deshalb auch Unternehmen ihre Kunden einer Bonitätsprüfung unterziehen (z.B. durch Bewertung oder Einführung von Kreditlimits).
  • Verbriefte Lieferantenkredite sind im deutschsprachigen Raum eher unüblich.

Cash-Relevanz:

  • Die Ausnutzung des Lieferantenkredites ist für Unternehmen interessant, die geringe Kapitalausstattung bzw. Liquidität aufweisen – auch wenn dadurch etwaige Skonti unausgenützt bleiben.
Der Lieferantenkredit wird durch die Gewährung von Zahlungszielen begründet. Er ist meist nicht urkundlich gesichert und beruht vor allem auf dem Vertrauen der Handelspartner. Er entsteht aus Warengeschäften und ist ein Buchkredit (manchmal auch ein Wechselkredit) von einem Unternehmen an ein anderes, das nicht konzernmäßig verbunden ist. 

Die Inanspruchnahme dieser Finanzierungsform ist besonders für Unternehmen interessant, die eine geringe Kapitalausstattung bzw. Liquidität aufweisen. Der Lieferantenkredit ist zwar in der Regel teurer als ein Bankkredit, praktisch werden aber die Kreditkosten durch die Marktposition des Abnehmers und des Lieferanten beeinflusst: Ist der Lieferant vom Abnehmer abhängig, so kann dieser die Zahlungsziele oft weit überschreiten, was eine Skontierung uninteressant macht und den Lieferantenkredit für den Abnehmer erheblich verbilligt.

AN- UND TEILZAHLUNGEN VON KUNDEN

Zielgruppe:

  • Unternehmen aller Branchen

Kurzbeschreibung/Grundaussage:

  •  Dienen der kurz- und mittelfristigen Kapitalbeschaffung
  • Auf Kundenseite besteht das Risiko, dass der Lieferant seiner Verpflichtung nicht nachkommt
  • Im Branchenschnitt noch relativ schwach genutzt, nur in einigen Branchen üblich, z.B. im Bauwesen

Cash-Relevanz:

  • Dient der direkten Liquiditätsbeschaffung
An- und Teilzahlungen bieten ebenfalls eine unkomplizierte Möglichkeit zur kurz bzw. auch mittelfristigen Kapitalbeschaffung. Sie sind nur in wenigen Branchen üblich, z.B. in der Baubranche und im Anlagenbau.

Die Zahlungen werden entweder vor Beginn oder nach teilweiser Fertigstellung geleistet – es handelt sich also um einen vom Auftraggeber zinslos zur Verfügung gestellten Kredit. Auf die Liquiditätslage des Auftragnehmers wirkt sich das entsprechend positiv aus, muss er doch in Höhe der geleisteten Zahlung zur Vorfinanzierung des Auftrages keine eigenen Finanzierungsmittel einsetzen. Außerdem vermindert eine An- oder Teilzahlung für den Auftragnehmer das Risiko aus dem Auftrag insgesamt. 

Der Auftraggeber geht, nachdem er eine An- oder Teilzahlung geleistet hat, dagegen das Risiko ein, dass der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Absicherung dieses Risikos kann der Auftraggeber eine Bankgarantie verlangen.

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"Frei das Auge, klar der Wille, ganz die Tat."

Franz Czerweny von Arland, Industrieller und Unternehmer

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