Operating-Leasing-Verträge sind Mietverträge, die bei Einhaltung gewisser Fristen von beiden Partnern jederzeit kündbar sind. Häufig werden keine festen oder nur sehr kurze Grundmietzeiten (etwa sechs Monate) vorgesehen. Bei Kündigung sind auch keine Konventionalstrafen zu erbringen. Eine volle Amortisation des Objektes ist in der kurzen Zeit der Vertragsdauer nicht möglich. Aber auch bei vorzeitiger Kündigung eines langfristigen Vertrages reicht die Summe der vom Mieter zu zahlenden Mieten nicht aus, um den Anschaffungspreis des Mietgegenstandes auszugleichen.
Die Leasinggesellschaft übernimmt beim Operating Leasing im Wesentlichen das Investitionsrisiko. Sie muss sich daher unter Umständen bemühen, das Objekt mehrmals zu vermieten (Second-hand-Leasing), bis sich die Anschaffungskosten amortisiert haben.
Financial Leasing (Finanzierungsleasing)
Charakteristisch für ein Financial Leasing ist die Vermietung von Investitionsgütern bei einer mehrjährigen festen Laufzeit, während der der Mieter keine Möglichkeit hat, vom Vertrag zurückzutreten. Die vereinbarte Grundmietzeit ist dabei meist kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes. Charakteristisch ist weiters die Verlagerung des Risikos des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung des Gegenstands auf den Leasingnehmer. Neben diesen Risiken trägt er die Reparatur- und Instandhaltungskosten und wird in der
Regel auch verpflichtet, das Anlagegut zum Neuwert zu versichern.