Ing. Dr. Martin Arland, MMSc
Kriterium | Operating Leasing | Financial Leasing |
---|---|---|
Bekannt als | Miete | Mietkauf |
Eigentum | Leasinggeber bleibt Eigentümer | Geht meist am Ende an Leasingnehmer über |
Bilanzierung | Off-Balance (nur Mietaufwand) | On-Balance (Aktivierung als Vermögenswert + Verbindlichkeit) |
Laufzeit | Kurz- bis mittelfristig, oft kürzer als Nutzungsdauer | Langfristig, meist an wirtschaftliche Nutzungsdauer angepasst |
Rückgabeoption | Rückgabe am Ende der Laufzeit | Oft mit Kaufoption oder Übertragungsverpflichtung |
Instandhaltung | Meist vom Leasinggeber übernommen | Meist vom Leasingnehmer übernommen |
Flexibilität | Hohe Flexibilität durch kurze Laufzeiten | Niedrige Flexibilität, da langfristige Bindung |
Kosten | Höhere Raten, da Leasinggeber Restwertrisiko trägt | Günstigere Raten, da Leasingnehmer Restwertrisiko trägt |
Steuerliche Behandlung | Leasingraten als Betriebsausgabe absetzbar | Abschreibungen + Zinsen als Betriebsausgaben |
Operating Leasing
Operating-Leasing-Verträge sind Mietverträge, die bei Einhaltung gewisser Fristen von beiden Partnern jederzeit kündbar sind. Häufig werden keine festen oder nur sehr kurze Grundmietzeiten (etwa sechs Monate) vorgesehen. Bei Kündigung sind auch keine Konventionalstrafen zu erbringen. Eine volle Amortisation des Objektes ist in der kurzen Zeit der Vertragsdauer nicht möglich. Aber auch bei vorzeitiger Kündigung eines langfristigen Vertrages reicht die Summe der vom Mieter zu zahlenden Mieten nicht aus, um den Anschaffungspreis des Mietgegenstandes auszugleichen.
Die Leasinggesellschaft übernimmt beim Operating Leasing im Wesentlichen das Investitionsrisiko. Sie muss sich daher unter Umständen bemühen, das Objekt mehrmals zu vermieten (Second-hand-Leasing), bis sich die Anschaffungskosten amortisiert haben.
Financial Leasing (Finanzierungsleasing)
Charakteristisch für ein Financial Leasing ist die Vermietung von Investitionsgütern bei einer mehrjährigen festen Laufzeit, während der der Mieter keine Möglichkeit hat, vom Vertrag zurückzutreten. Die vereinbarte Grundmietzeit ist dabei meist kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes. Charakteristisch ist weiters die Verlagerung des Risikos des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung des Gegenstands auf den Leasingnehmer. Neben diesen Risiken trägt er die Reparatur- und Instandhaltungskosten und wird in der
Regel auch verpflichtet, das Anlagegut zum Neuwert zu versichern.
Financial Leasing muss bilanziert werden, wenn der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer gilt.
Dies ist der Fall, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist (nach IFRS 16 bzw. HGB/UGB für Österreich/Deutschland):
➡ Folge: Das Leasingobjekt erscheint in der Bilanz des Leasingnehmers als Vermögenswert (Aktivseite) und die Leasingverpflichtung als Verbindlichkeit (Passivseite).
Leasing bleibt off-balance, wenn es als Operating Leasing klassifiziert wird.
Dies ist nur möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
➡ Folge: Beim Leasingnehmer erfolgt keine Bilanzierung, da das Leasingobjekt im Eigentum des Leasinggebers bleibt. Die Leasingraten werden lediglich als Betriebsausgaben in der GuV erfasst.
"Tradition ist nicht Aufbewahren der Asche, sondern Weitergeben des Feuers!"
Thomas Morus Staatsmann und Humanist