Operating vs. Financial Leasing

"Nur wer finanziellen Spielraum hat, kann flexibel agieren. Leasing gibt Unternehmen die finanzielle Freiheit, in margenstarke Projekte zu investieren, ohne Sicherheiten und Eigenkapital zu binden."

Ing. Dr. Martin Arland, MMSc

Operating vs. Financial Leasing

Kriterium Operating Leasing Financial Leasing
Bekannt als Miete Mietkauf
Eigentum Leasinggeber bleibt Eigentümer Geht meist am Ende an Leasingnehmer über
Bilanzierung Off-Balance (nur Mietaufwand) On-Balance (Aktivierung als Vermögenswert + Verbindlichkeit)
Laufzeit Kurz- bis mittelfristig, oft kürzer als Nutzungsdauer Langfristig, meist an wirtschaftliche Nutzungsdauer angepasst
Rückgabeoption Rückgabe am Ende der Laufzeit Oft mit Kaufoption oder Übertragungsverpflichtung
Instandhaltung Meist vom Leasinggeber übernommen Meist vom Leasingnehmer übernommen
Flexibilität Hohe Flexibilität durch kurze Laufzeiten Niedrige Flexibilität, da langfristige Bindung
Kosten Höhere Raten, da Leasinggeber Restwertrisiko trägt Günstigere Raten, da Leasingnehmer Restwertrisiko trägt
Steuerliche Behandlung Leasingraten als Betriebsausgabe absetzbar Abschreibungen + Zinsen als Betriebsausgaben

Operating Leasing

Operating-Leasing-Verträge sind Mietverträge, die bei Einhaltung gewisser Fristen von beiden Partnern jederzeit kündbar sind. Häufig werden keine festen oder nur sehr kurze Grundmietzeiten (etwa sechs Monate) vorgesehen. Bei Kündigung sind auch keine Konventionalstrafen zu erbringen. Eine volle Amortisation des Objektes ist in der kurzen Zeit der Vertragsdauer nicht möglich. Aber auch bei vorzeitiger Kündigung eines langfristigen Vertrages reicht die Summe der vom Mieter zu zahlenden Mieten nicht aus, um den Anschaffungspreis des Mietgegenstandes auszugleichen.


Die Leasinggesellschaft übernimmt beim Operating Leasing im Wesentlichen das Investitionsrisiko. Sie muss sich daher unter Umständen bemühen, das Objekt mehrmals zu vermieten (Second-hand-Leasing), bis sich die Anschaffungskosten amortisiert haben. 


Financial Leasing (Finanzierungsleasing)

Charakteristisch für ein Financial Leasing ist die Vermietung von Investitionsgütern bei einer mehrjährigen festen Laufzeit, während der der Mieter keine Möglichkeit hat, vom Vertrag zurückzutreten. Die vereinbarte Grundmietzeit ist dabei meist kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes. Charakteristisch ist weiters die Verlagerung des Risikos des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung des Gegenstands auf den Leasingnehmer. Neben diesen Risiken trägt er die Reparatur- und Instandhaltungskosten und wird in der

Regel auch verpflichtet, das Anlagegut zum Neuwert zu versichern.

On-Balance vs. Off-Balance

On-Balance (Bilanzierungspflicht beim Leasingnehmer)

Financial Leasing muss bilanziert werden, wenn der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer gilt.


Dies ist der Fall, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist (nach IFRS 16 bzw. HGB/UGB für Österreich/Deutschland):

  1. Vollamortisation – Die Leasingraten decken die gesamten Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers vollständig.
  2. Kaufoption zu einem symbolischen Preis – Der Leasingnehmer hat das Recht, das Objekt am Ende der Laufzeit zu einem geringen Restwert zu erwerben (z. B. 1 €).
  3. Laufzeit deckt die wesentliche Nutzungsdauer – Die Grundmietzeit entspricht einem überwiegenden Teil (z. B. ≥75 %) der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts.
  4. Alle wesentlichen Risiken und Chancen liegen beim Leasingnehmer – Der Leasingnehmer trägt das Restwertrisiko oder ist verpflichtet, das Objekt am Ende der Laufzeit zu kaufen.


➡ Folge: Das Leasingobjekt erscheint in der Bilanz des Leasingnehmers als Vermögenswert (Aktivseite) und die Leasingverpflichtung als Verbindlichkeit (Passivseite).


Off-Balance (Keine Bilanzierungspflicht beim Leasingnehmer)

Leasing bleibt off-balance, wenn es als Operating Leasing klassifiziert wird.


Dies ist nur möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Keine Kaufoption oder hoher Restwert – Der Leasingnehmer hat keine Kaufoption oder müsste den Marktwert zahlen.
  2. Teilamortisation mit Rückgabe – Die Leasingraten decken nur einen Teil der Anschaffungskosten und das Objekt geht am Ende an den Leasinggeber zurück.
  3. Kurze oder flexible Laufzeit – Die Vertragslaufzeit ist deutlich kürzer als die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Objekts.
  4. Wesentliche Risiken und Chancen liegen beim Leasinggeber – Der Leasinggeber trägt das Investitionsrisiko und ist für Wartung oder Restwertrisiko verantwortlich.


➡ Folge: Beim Leasingnehmer erfolgt keine Bilanzierung, da das Leasingobjekt im Eigentum des Leasinggebers bleibt. Die Leasingraten werden lediglich als Betriebsausgaben in der GuV erfasst.


Zusätzliche Überlegungen (IFRS 16 vs. UGB/HGB)

  • IFRS 16 (Internationale Rechnungslegung): Seit 2019 müssen fast alle Leasingverträge on-balance bilanziert werden, mit Ausnahme von kurzfristigen Verträgen (<12 Monate) oder Objekten mit geringem Wert.
  • UGB/HGB (Österreich/Deutschland): Hier bleibt Operating Leasing off-balance, wenn es die oben genannten Kriterien erfüllt.


Fazit

  • Financial Leasing → On-Balance (außer es ist speziell so gestaltet, dass die Risiken beim Leasinggeber bleiben).
  • Operating Leasing → Off-Balance (keine Aktivierung in der Bilanz, nur Aufwand in der GuV).


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